1991/92 beauftrage das Departements des Inneren Andres Furger mit Juristen und anderen Fachleuten einen Bericht zur Situation von gestohlenen Kulturgütern in der Schweiz zu verfassen. Hintergrund war die geplante internationale Unidroit-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter.
Die von Andres Furger geleitete Expertengruppe analysierte die Situation im Bereich von gestohlenen Kulturgütern in der Schweiz, vor allem auch aus Raubgrabungen in südlichen Ländern. Dazu gehörte eine Empfehlung an den Bundesrat. Das internationale Übereinkommen über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut ratifizierte die Eidgenossenschaft im Jahre 1995.